Du wohnst zur Miete und interessierst dich für ein Smart Meter? Grundsätzlich ist das möglich – allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die du kennen solltest. In diesem Artikel erfährst du, wann du als Mieter:in einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen kannst und was dabei zu beachten ist.
📌 Dein Recht als Anschlussnutzer:in
Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat jede:r Anschlussnutzer:in das Recht, einen eigenen Messstellenbetreiber frei zu wählen. Anschlussnutzer:in ist die Person, die den Stromanschluss tatsächlich nutzt – also in der Regel derjenige, auf dessen Namen der Stromvertrag läuft.
Das bedeutet: Wenn du als Mieter:in einen eigenen Stromvertrag mit einem Lieferanten hast, bist du Anschlussnutzer:in und kannst grundsätzlich selbst einen Messstellenbetreiber beauftragen.
🏠 Mieter:in im Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus
Wenn du in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete wohnst, kannst du in der Regel problemlos ein Smart Meter bestellen. Du benötigst dafür:
Einen eigenen Stromvertrag (du bist Vertragspartner:in des Stromlieferanten).
Die Einverständniserklärung deines Vermieters / deiner Vermieterin, da der Zählerschrank in den meisten Fällen Eigentum des Vermieters ist und der Techniker das Gebäude betreten muss.
Die Einverständniserklärung kann in der Regel formlos per E-Mail an deinen Messstellenbetreiber gesendet werden.
🏢 Mieter:in im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus gelten besondere Bedingungen. Hier stößt man in der Praxis häufig auf Einschränkungen:
Zählerschrank im Gemeinschaftsbereich: Der Zugang zum Zählerplatz muss mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer abgestimmt werden.
Technische Komplexität: Mehrfamilienhäuser haben oft komplexere Messkonzepte (z. B. mehrere Zähler, Allgemeinstrom), die nicht alle Messstellenbetreiber abdecken.
Anbieterverfügbarkeit: Nicht alle Messstellenbetreiber bieten den Service aktuell für Mieter:innen im MFH an. Frage bei deinem gewünschten Anbieter nach.
📋 Checkliste: Kann ich als Mieter:in ein Smart Meter bestellen?
✅ Ich habe einen eigenen Stromvertrag (bin Anschlussnutzer:in).
✅ Ich habe die Einverständniserklärung meines Vermieters.
✅ Mein Messstellenbetreiber bietet den Service für meinen Gebäudetyp an.
✅ Der Zählerplatz ist technisch für den Einbau geeignet (aktueller Zählerschrank, ausreichend Platz).
🔑 Gut zu wissen
Dein Stromvertrag bleibt unverändert: Der Wechsel des Messstellenbetreibers hat keinen Einfluss auf deinen Stromlieferanten oder Tarif.
Kosten: Die Kosten für den Messstellenbetrieb trägst du als Vertragspartner:in des Messstellenbetreibers.
Zählerschrank-Umbau: Falls der Zählerschrank modernisiert werden muss, liegt diese Verantwortung beim Eigentümer – nicht bei dir als Mieter:in.
✅ Fazit
Als Mieter:in kannst du grundsätzlich einen eigenen Messstellenbetreiber wählen, solange du einen eigenen Stromvertrag hast. Im Einfamilienhaus ist das in der Regel unkompliziert – im Mehrfamilienhaus gibt es häufiger Einschränkungen. Kläre vorab mit deinem Vermieter und dem gewünschten Anbieter, ob der Einbau in deinem Fall möglich ist.
